Wasserschaden: was tun in den ersten Stunden
Stand: 20. August 2026 · Von Nils Harder, Entwickler von Hausschatz

Ein Wasserschaden bringt zwei Aufgaben mit sich, die nichts miteinander zu tun haben. Die erste ist körperlich und dringend: Strom aus, Wasser ab, retten, was zu retten ist. Die zweite ist Papierkram und entscheidet darüber, wie die Sache ausgeht.
Eins vorweg: Wir verkaufen keine Versicherungen, wir vermitteln keine und wir beraten auch nicht dazu. Was dein Versicherer leistet, steht in deinem Vertrag. Dieser Artikel beschreibt die Sofortmaßnahmen in der Reihenfolge, in der sie sinnvoll sind, und danach ausführlich die Aufstellung der beschädigten Sachen.
Die ersten Schritte, in dieser Reihenfolge
Wer zuerst wischt und dann den Strom abschaltet, macht es falsch herum.
- Strom abschalten. Sicherung für den betroffenen Bereich raus, im Zweifel den Hauptschalter. Wasser und Elektrik in einem Raum sind der einzige wirklich gefährliche Teil an dieser Situation.
- Wasserzufuhr stoppen. Haupthahn zudrehen, bei Waschmaschine oder Spülmaschine reicht der Gerätehahn. Wenn das Wasser von oben kommt, beim Nachbarn klingeln, nicht warten.
- Hilfe holen, wenn es größer ist. Bei größeren Wassermengen, bei Wasser in der Elektrik oder wenn Menschen gefährdet sind, ist das ein Fall für die Feuerwehr über die 112. Bei einem Rohrbruch ohne Gefahr für Personen reicht ein Rohrnotdienst. Wichtig für Mieter: Den Handwerker beauftragt grundsätzlich der Vermieter oder die Hausverwaltung. Wer selbst beauftragt, ohne dass es eilt, riskiert, auf der Rechnung sitzen zu bleiben.
- Sachen in Sicherheit bringen. Alles, was Wasser zieht, aus dem nassen Bereich holen: Elektronik, Textilien, Papier, Holzmöbel. Möbelfüße auf Alufolie oder Styroporreste stellen, damit sie nicht weiter saugen.
- Zustand festhalten, bevor du aufräumst. Fotos vom Raum, von der Ursache und von jedem beschädigten Gegenstand einzeln. Details dazu weiter unten.
- Vermieter informieren, wenn du zur Miete wohnst, und die Nachbarn, wenn deren Wohnung betroffen sein könnte.
- Versicherer melden. Welcher Weg und welche Frist gelten, steht in deinen Bedingungen.
- Trocknen. Lüften, Ventilator, Bautrockner, bei größeren Schäden eine Fachfirma. Vorher mit dem Versicherer klären, was er sehen will, bevor Veränderungen passieren.
Zum letzten Punkt ein Halbsatz, der oft falsch wiedergegeben wird: Du bist nicht verpflichtet, mit dem Trocknen zu warten, im Gegenteil. Paragraf 82 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes verlangt, dass du “bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen” hast. Diese Vorschrift ist halbzwingend, sie steht ausdrücklich in der Aufzählung des Paragrafen 87, dein Vertrag kann sie also nicht zu deinen Lasten abschwächen. Verhindern sollst du nur, dass beim Aufräumen die Nachweise verschwinden.
Was Mieter zusätzlich beachten müssen
Für Mieter kommt eine eigene Pflicht dazu, und die ist scharf formuliert. Paragraf 536c Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Absatz 2 sagt, was passiert, wenn man das lässt: Der Mieter haftet für den daraus entstehenden Schaden, und soweit der Vermieter wegen der fehlenden Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, kann der Mieter weder die Miete mindern noch Schadensersatz verlangen noch ohne angemessene Frist fristlos kündigen. Eine Stundenzahl nennt das Gesetz nicht. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern, in der Praxis also am selben Tag, mit einer Nachricht, die ein Datum trägt.
Der Umkehrschluss ist der Grund, warum sich die Meldung lohnt: Ist die Wohnung wegen des Schadens nur eingeschränkt nutzbar, mindert sich die Miete nach Paragraf 536 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kraft Gesetzes. Man muss die Minderung nicht erklären und nicht beantragen, sie tritt ein. Wie hoch sie ausfällt, hängt davon ab, wie stark die Wohnung beeinträchtigt ist, und ist eine Frage des Einzelfalls. Wer die Miete kürzt, sollte das dem Vermieter schriftlich mitteilen und im Zweifel unter Vorbehalt zahlen.
Welche Versicherung wofür zuständig ist
Die Zuordnung folgt einer einfachen Logik: Was beweglich ist, gehört zum Hausrat, was fest zum Gebäude gehört, zur Gebäudeversicherung. Die folgende Übersicht gibt die übliche Marktlage wieder, nicht deinen Vertrag.
| Betroffen | In der Regel zuständig |
|---|---|
| Möbel, Elektronik, Kleidung, Teppiche | Hausratversicherung |
| Wände, Estrich, Parkett, fest verbaute Leitungen | Wohngebäudeversicherung |
| Schaden, den ein anderer verursacht hat | dessen Privathaftpflicht |
| Rückstau aus der Kanalisation | nur mit entsprechendem Zusatzbaustein |
| Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser | nur mit Elementarschadenbaustein |
Vier Fälle bleiben bei vielen Verträgen außen vor: Grundwasser ohne Elementarbaustein, langsam über Monate eindringende Feuchtigkeit, Schäden aus unterlassener Instandhaltung und alles, was auf grobe Fahrlässigkeit zurückgeht. Ob und wie das in deinem Fall greift, hängt von deinen Versicherungsbedingungen ab.
Fotografieren, aber richtig
Fotos sind kein Selbstzweck, sie sollen später eine Frage beantworten: Was war das für ein Gegenstand und in welchem Zustand war er vorher. Deshalb drei Ebenen statt zwanzig Schnappschüssen vom nassen Boden.
Die Übersicht. Jeder betroffene Raum von zwei gegenüberliegenden Ecken aus, damit die Lage der Möbel erkennbar bleibt.
Die Ursache. Das geplatzte Schlauchstück, die Stelle an der Decke, der offene Anschluss. Diese Aufnahme hilft später bei der Frage, welche Versicherung überhaupt zuständig ist.
Der einzelne Gegenstand. Jedes beschädigte Stück für sich, dazu ein zweites Foto vom Typenschild oder der Seriennummer. Bei einem durchnässten Sofa das Etikett, bei einem Fernseher die Rückseite. Wie man Gegenstände so fotografiert, dass die Bilder später etwas taugen, steht ausführlicher im Ratgeber zum Hausrat fotografieren.
Und der wichtigste Punkt: Wirf nichts weg, bevor der Schaden abgewickelt ist. Auch nicht das offensichtlich Ruinierte. Ein Foto ersetzt keinen Gegenstand, den der Regulierer sehen wollte.
Die Schadensaufstellung
Nach den Fotos kommt der Teil, den kaum ein Ratgeber erklärt: eine Aufstellung dessen, was beschädigt wurde, in der jede Zeile für sich nachvollziehbar ist. Nach einem Einbruch heißt ein solches Dokument Stehlgutliste; dort gibt es eine Vorlage zum Herunterladen, die mit Neupreis und Zeitwert arbeitet, während beim Wasserschaden zusätzlich Kaufpreis und Zustand gebraucht werden.
Je Gegenstand gehören diese Angaben hinein:
| Angabe | Warum sie gebraucht wird |
|---|---|
| Bezeichnung | eindeutig, also “Waschmaschine 8 kg”, nicht “Maschine” |
| Hersteller und Modell | macht den Gegenstand vergleichbar |
| Seriennummer | identifiziert genau dieses Stück |
| Anschaffungsjahr | Grundlage für die Alterseinschätzung |
| Kaufpreis | was du damals bezahlt hast |
| Heutiger Neupreis | was ein vergleichbares Gerät heute kostet |
| Beleg vorhanden | Rechnung, Kontoauszug, Foto der Verpackung |
| Zustand | beschädigt, unbrauchbar oder nur zu reinigen |
Der Unterschied zwischen Kaufpreis und heutigem Neupreis ist kein Detail. Eine sechs Jahre alte Waschmaschine hat gebraucht kaum noch einen Marktwert, neu kostet sie wieder ihren vollen Preis. Welcher der beiden Werte am Ende angesetzt wird, ergibt sich aus deinen Versicherungsbedingungen. Deine Aufgabe ist es, beide Zahlen zu liefern, nicht die Regulierung vorwegzunehmen. Wie der Wert eines Haushalts insgesamt zustande kommt, behandelt der Ratgeber zur Versicherungssumme für den Hausrat.
So sieht eine solche Aufstellung in klein aus:
| Gegenstand | Jahr | Kaufpreis | Heute neu | Beleg | Zustand |
|---|---|---|---|---|---|
| Waschmaschine, 8 kg | 2020 | 549 Euro | 629 Euro | Rechnung | unbrauchbar |
| Sofa, Stoff, 3-Sitzer | 2019 | 1.190 Euro | 1.390 Euro | Kontoauszug | Sockel durchnässt |
| Bücherregal, Eiche | 2021 | 320 Euro | 349 Euro | nein | Fußleiste gequollen |
| Teppich, 200 x 300 | 2022 | 240 Euro | 260 Euro | Foto vom Etikett | unbrauchbar |
Vier Zeilen, 2.628 Euro heutiger Neupreis.
Wenn du keine Belege mehr hast
Das ist der Normalfall. Kassenbons verblassen, alte Rechnungen sind in einem Umzug verschwunden, und bei Möbeln hat man ohnehin selten etwas aufgehoben. Ein fehlender Beleg macht einen Gegenstand nicht wertlos, er macht ihn nur begründungsbedürftig. Welche Belege sich lohnen und wie lange man sie aufhebt, steht im Ratgeber zu Rechnungen und Belegen. Diese Ersatznachweise sind üblich und lassen sich meist noch beschaffen:
- Kontoauszug oder Kreditkartenabrechnung. Datum und Betrag reichen oft.
- Bestellhistorie im Kundenkonto. Bei Onlinehändlern liegen Rechnungen jahrelang.
- Alte Fotos. Ein Bild vom Wohnzimmer aus dem letzten Sommer zeigt das Regal im unbeschädigten Zustand samt Umfeld.
- Verpackung, Anleitung, Garantiekarte. Enthalten Modellnummer und oft das Kaufjahr.
- Der heutige Ladenpreis. Ein Ausdruck der Produktseite eines vergleichbaren Modells belegt den Wiederbeschaffungspreis, nicht den Kauf.
Bleibt am Ende eine Lücke, dann schätze und schreibe dazu, dass geschätzt wurde. Eine als Schätzung gekennzeichnete Angabe ist völlig unproblematisch. Eine bewusst zu hoch angesetzte ist es nicht: Wer bei der Schadensregulierung arglistig täuscht, riskiert die Leistung und kann sich nach Paragraf 28 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes nicht mehr darauf berufen, dass sein Verhalten folgenlos geblieben ist.
Wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist
Bei größeren Schäden ist die zweite Frage nach dem Wasser die nach dem Schlafplatz. Viele Hausratverträge kennen dafür eine Leistung für Hotel- oder Unterbringungskosten, meist zeitlich begrenzt und der Höhe nach gedeckelt. Ob und wie lange das bei dir gilt, steht in deinen Versicherungsbedingungen; kläre es, bevor du ein Zimmer buchst, und hebe die Rechnungen auf.
Wer einen Gutachter einschalten will, sollte das ebenfalls vorher mit dem Versicherer besprechen. Beauftragt der Versicherer den Sachverständigen, trägt er die Kosten. Wer selbst einen bestellt, zahlt ihn im Zweifel selbst, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor.
Trocknung, Stromkosten und Zählerstand
Bautrockner laufen wochenlang und ziehen dabei spürbar Strom. Wenn du zur Miete wohnst und der Vermieter die Trocknung veranlasst, greift in der Regel Paragraf 555a Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.
Absatz 4 stellt klar, dass eine für den Mieter nachteilige Abweichung unwirksam ist. Praktisch heißt das: Zählerstand notieren, bevor die Geräte anlaufen, und noch einmal, wenn sie abgeholt werden. Ohne diese beiden Zahlen ist der Mehrverbrauch später nicht mehr zu belegen, und dann diskutiert man über Schätzungen statt über Kilowattstunden.
Der Teil, den man vorher erledigt
Die vier Zeilen aus der Beispieltabelle weiter oben sind Arbeit unter Zeitdruck, wenn sie erst nach dem Schaden entstehen: mit nassen Füßen, ohne Belege, aus dem Gedächtnis. Vorher ist dieselbe Arbeit eine ruhige halbe Stunde am Küchentisch.
Genau diese Zeilen hält Hausschatz je Gegenstand vor: Kaufjahr, Preis, Beleg, Foto, Seriennummer. Im Schadensfall ist die Aufstellung dann kein Rechercheprojekt mehr, sondern ein PDF-Export. Alles bleibt dabei auf dem Gerät, ohne Konto und ohne Cloud. Lade die App und fang mit dem Raum an, der dich im Ernstfall am meisten kosten würde.
Häufige Fragen
Was tun bei einem Wasserschaden in der Wohnung?
Zuerst die Sicherung für den betroffenen Bereich abschalten, dann die Wasserzufuhr stoppen, also Haupthahn oder den Hahn am Gerät. Danach empfindliche Sachen aus dem nassen Bereich holen und den Zustand fotografieren, bevor du aufräumst. Erst dann Vermieter und Versicherer informieren und mit dem Trocknen beginnen. Wie die Meldung an deinen Versicherer aussehen muss, steht in deinen Versicherungsbedingungen.
Wer zahlt bei einem Wasserschaden?
Das hängt davon ab, was beschädigt wurde und woher das Wasser kam. Für bewegliche Sachen in der Wohnung ist in der Regel die Hausratversicherung zuständig, für Wände, Böden und fest verbaute Leitungen die Wohngebäudeversicherung, und wenn jemand anderes den Schaden verursacht hat, dessen Privathaftpflicht. Ob und in welchem Umfang geleistet wird, richtet sich allein nach dem jeweiligen Vertrag.
Was muss ich als Mieter bei einem Wasserschaden tun?
Den Vermieter unverzüglich benachrichtigen. Das steht in Paragraf 536c des Bürgerlichen Gesetzbuchs und ist keine Formsache: Wer die Anzeige unterlässt, haftet für den daraus entstehenden Schaden und kann die Miete nicht mindern, soweit der Vermieter wegen der fehlenden Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte. Eine feste Stundenzahl nennt das Gesetz nicht, unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern.
Kann ich bei einem Wasserschaden die Miete mindern?
Ist die Wohnung durch den Schaden nur eingeschränkt nutzbar, mindert sich die Miete nach Paragraf 536 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kraft Gesetzes, eine Erklärung ist dafür nicht nötig. Voraussetzung ist die Anzeige beim Vermieter. Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab und ist Sache des Einzelfalls.
Wie schnell muss ich den Schaden der Versicherung melden?
Unverzüglich, nachdem du von dem Schaden erfahren hast. Paragraf 30 des Versicherungsvertragsgesetzes verlangt genau das. Diese Vorschrift ist nicht halbzwingend, deine Bedingungen können die Anzeige also näher ausgestalten. Welche Frist und welcher Weg für dich gelten, steht deshalb in deinem Vertrag.
Darf ich vor der Freigabe durch die Versicherung aufräumen?
Aufräumen und Trocknen dienen der Schadenminderung, und dazu bist du nach Paragraf 82 des Versicherungsvertragsgesetzes sogar verpflichtet. Problematisch wird es nur, wenn du dabei den Nachweis vernichtest. Deshalb erst fotografieren, beschädigte Sachen nicht sofort entsorgen und im Zweifel vorher beim Versicherer nachfragen, wie er es gehandhabt haben will.
Wer trägt die Stromkosten der Trocknungsgeräte?
Wenn du zur Miete wohnst und der Vermieter die Trocknung veranlasst, greift in der Regel Paragraf 555a Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Aufwendungen, die dem Mieter durch eine Erhaltungsmaßnahme entstehen, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen, auf Verlangen sogar als Vorschuss. Absatz 4 macht diese Regel unabdingbar. Notiere den Zählerstand vor und nach der Trocknung, sonst lässt sich der Mehrverbrauch später nicht beziffern.
Was gehört in eine Schadensaufstellung?
Je Gegenstand eine Zeile: was es ist, Hersteller und Modell, Anschaffungsjahr, Kaufpreis, was das Gerät heute neu kosten würde, ob ein Beleg vorliegt und ob es beschädigt oder unbrauchbar ist. Dazu Fotos vom Schaden. Diese Aufstellung ist die Grundlage für die Regulierung, welche Werte am Ende angesetzt werden, ergibt sich aus deinen Versicherungsbedingungen.