Stehlgutliste: Vorlage und Anleitung zum Ausfüllen

Stand: 20. August 2026 · Von Nils Harder, Entwickler von Hausschatz

Sideboard mit leerer Staubkontur, losem Kabel und halb geöffneter Schublade

Nach einem Einbruch verlangen zwei Stellen dasselbe Dokument: die Polizei für die Fahndung und der Versicherer für die Regulierung. Es heißt Stehlgutliste oder Wertgegenstandsliste und ist eine Aufstellung dessen, was fehlt. Formulare dafür gibt es überall. Was fehlt, ist eine Anleitung für die Situation, in der man sie ausfüllt: aufgewühlt, mit durchwühlten Schränken, ohne Belege und mit der ehrlichen Antwort “ich weiß nicht genau” bei der Hälfte der Zeilen.

Eins vorweg: Wir verkaufen keine Versicherungen, wir vermitteln keine und wir beraten auch nicht dazu. Was dein Versicherer verlangt und leistet, steht in deinem Vertrag. Dieser Artikel erklärt, was in die Liste gehört, wie du sie ohne Belege ausfüllst und wo die Grenze zwischen einer zulässigen Schätzung und einem echten Problem verläuft.

Vorlage als PDF Vorlage als Excel

Die Felder orientieren sich an der Wertgegenstandsliste der polizeilichen Kriminalprävention; die Vorlage stammt von uns und ist kein amtliches Formular. Die PDF-Fassung ist zum Ausdrucken gedacht, die Excel-Fassung rechnet die Summe selbst und hat eine eigene Spalte für geschätzte Angaben.

Wer die Liste braucht und wofür

Die Polizei braucht sie für die Sachfahndung. Entwendete Gegenstände werden mit ihren Merkmalen erfasst, und wenn ein Gerät später bei einer Kontrolle, einem Ankauf oder einer Durchsuchung auftaucht, entscheidet dieser Eintrag darüber, ob es dir zugeordnet wird.

Der Versicherer braucht sie für die Prüfung des Schadens. Paragraf 31 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes gibt ihm dafür ein Auskunftsrecht:

Der Versicherer kann nach dem Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass der Versicherungsnehmer jede Auskunft erteilt, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist.

Die Stehlgutliste ist die Form, in der diese Auskunft üblicherweise erwartet wird. Was dein Vertrag im Einzelnen fordert, steht in deinen Versicherungsbedingungen.

Was hineingehört, Feld für Feld

Die Vorlagen der Polizei arbeiten mit acht Angaben je Gegenstand, unsere Vorlage ergänzt eine neunte für die Art des Schadens. Die folgende Übersicht erklärt, wofür jede davon da ist, denn das steht auf keinem Formular.

FeldWofür es gebraucht wird
Artentwendet oder beschädigt, beides gehört in die Liste
Gegenstanddie klare Bezeichnung, also “Systemkamera”, nicht “Kamera”
Hersteller, Marke, Typmacht das Modell eindeutig und vergleichbar
Unverwechselbare MerkmaleGravur, Kratzer, Aufkleber, Sonderfarbe, alles, was dieses Stück von tausend gleichen unterscheidet
Individual-Nr.Seriennummer, IMEI oder Rahmennummer, die wichtigste Angabe für die Fahndung
Händler, Kaufdatumordnet den Kauf zu und hilft, den Beleg wiederzufinden
Neupreiswas ein vergleichbares Gerät heute neu kostet
Geschätzter Zeitwertwas das gebrauchte Stück heute wert war
Vorhandene BelegeRechnung, Kontoauszug, Foto, Verpackung

Dazu kommen die Kopfangaben: Zeitpunkt der Tat, wann du die Polizei informiert hast, das Aktenzeichen, deine Kontaktdaten und Name und Nummer deiner Versicherung. Das Aktenzeichen bekommst du bei der Anzeige. Ohne diese Nummer landet die Liste im falschen Vorgang.

Ausgefüllt sieht das so aus, mit einer bewusst lückenhaften dritten Zeile:

GegenstandHersteller, TypMerkmaleIndividual-Nr.KaufNeupreisZeitwertBeleg
SystemkameraBeispielmarke X-30Gravur “NH” am Boden41028877Fotohändler, 03/2019749 Euro300 Euro (geschätzt)Rechnung
TrekkingradBeispielmarke Tour 5Kratzer Unterrohr rechtsRahmennr. WBX2023114876Fachhandel, 05/20231.899 Euro1.400 Euro (geschätzt)Rechnung
Armbanduhrunbekannt, ErbstückSilber, Gravur Innendeckelkeineunbekannt600 Euro (geschätzt)600 Euro (geschätzt)nein

Bei der Uhr fallen Neupreis und Zeitwert zusammen, weil es für ein Erbstück ohne Modellbezeichnung keinen Neupreis zum Vergleichen gibt. Die dritte Zeile ist kein Makel. Sie zeigt, welche Angaben belastbar sind und welche nicht, und genau das will ein Sachbearbeiter wissen.

Neupreis und Zeitwert auseinanderhalten

Zwei Werte je Gegenstand beantworten zwei verschiedene Fragen. Der Neupreis sagt, was die Wiederbeschaffung kostet, der Zeitwert, was das konkrete gebrauchte Stück wert war.

Am Beispiel der Kamera aus der Tabelle: gekauft 2019 für 899 Euro. Ein vergleichbares Modell kostet heute neu 749 Euro, weil Technik in dieser Klasse günstiger geworden ist. Gebraucht wird dasselbe Modell aktuell zwischen 280 und 340 Euro angeboten. In die Liste kommen also 749 Euro als Neupreis und rund 300 Euro als Zeitwert, letzteres gekennzeichnet als Schätzung. Für den Zeitwert reichen drei Vergleichsangebote als Grundlage, ein Screenshot davon macht die Zahl nachvollziehbar.

Welcher der beiden Werte am Ende angesetzt wird, ergibt sich aus deinen Versicherungsbedingungen. Deine Aufgabe ist es, beide Zahlen ehrlich zu liefern. Wie ein Haushalt insgesamt zu einer Summe kommt, behandelt der Ratgeber zur Versicherungssumme für den Hausrat.

Die Individualnummer ist die halbe Miete

Von allen Feldern trägt eines am meisten. Die Polizeidirektion Lüneburg formuliert es so: “Äußerst bedeutend ist jedoch die Individualnummer des Gegenstandes, die eventuell auf Rechnungen, Verpackungen und/oder auf dem Gerät selbst verzeichnet ist.”

Gemeint ist je nach Gegenstand:

  • Elektronik: Seriennummer vom Typenschild, auf der Rückseite oder im Batteriefach
  • Smartphones und Tablets: die IMEI, in der Originalverpackung und auf der Rechnung
  • Fahrräder und E-Bikes: die Rahmennummer, meist unten am Tretlager
  • Schmuck und Uhren: Punzen, Gravuren, Werknummer, sonst ein Foto mit Maßstab
  • Werkzeug: eingeschlagene oder eingravierte Kennzeichnung, oft selbst angebracht

Diese Nummern stehen auf dem Gerät, und das Gerät ist weg. Wer sie nicht vorher festgehalten hat, findet sie danach höchstens noch auf der Rechnung oder in der Verpackung im Keller. Genau hier entscheidet sich, ob die Liste ein Fahndungsdokument wird oder eine Verlustbeschreibung.

Wertsachen, Bargeld und Türschäden

Drei Punkte, die viele erst bei der Regulierung entdecken.

Wertsachen wie Schmuck, Edelmetalle, Sammlungen oder hochwertige Uhren sind in vielen Verträgen nur bis zu einer bestimmten Grenze mitversichert, oft als Anteil der Versicherungssumme und teils abhängig davon, ob sie in einem verschlossenen Behältnis lagen. Bargeld hat in der Regel eine eigene, deutlich niedrigere Grenze. Was in deinem Fall als Wertsache gilt und welche Beträge gelten, steht in deinen Versicherungsbedingungen; ein Blick dort hinein lohnt sich vor dem Ausfüllen, damit die Liste die richtige Struktur bekommt.

Beschädigtes gehört ebenfalls hinein, auch wenn es nicht mitgenommen wurde: aufgebrochene Türen, zersplitterte Fensterrahmen, beschädigte Möbel. Wer dafür zuständig ist, hängt davon ab, ob es zum Hausrat oder zum Gebäude gehört, und in der Mietwohnung meist auch vom Vermieter. In der Vorlage gibt es dafür die Spalte Art, in der du entwendet und beschädigt auseinanderhältst.

Ausfüllen ohne Belege

Der Normalfall nach einem Einbruch ist eine Mischung aus Erinnerung und Lücken. Diese Reihenfolge macht die Sache erträglich.

Erst der Rundgang, dann die Werte. Geh Raum für Raum durch und schreib nur auf, was fehlt, ohne Zahlen. Zahlen unterbrechen den Gedankengang, und im ersten Durchgang geht es um Vollständigkeit.

Dann die Quellen abarbeiten. Für jede Zeile in dieser Reihenfolge suchen: Kontoauszug oder Kreditkartenabrechnung, Bestellhistorie im Kundenkonto des Händlers, E-Mail-Postfach nach dem Wort Rechnung durchsuchen, eigene Fotos der letzten Jahre nach Aufnahmen durchsehen, auf denen der Gegenstand zufällig zu sehen ist. Ein Foto vom Weihnachtsabend, auf dem der Fernseher im Hintergrund steht, ist ein brauchbarer Nachweis, dass es ihn gab.

Dann Preise recherchieren. Für den Neupreis reicht die heutige Produktseite eines vergleichbaren Modells, ausgedruckt oder als Screenshot. Für den Zeitwert die Gebrauchtangebote, wie oben gezeigt.

Zuletzt kennzeichnen, was Schätzung ist. In der Excel-Vorlage gibt es dafür eine eigene Spalte.

Wie du Belege so ablegst, dass sie beim nächsten Mal auffindbar sind, steht im Ratgeber zu Rechnungen und Belegen.

Wo die Grenze verläuft

Schätzen ist erlaubt, aufrunden im Zweifel auch, denn niemand erwartet Cent-Genauigkeit bei einem sechs Jahre alten Küchengerät. Bewusst zu hoch anzusetzen ist etwas anderes, und die Folgen sind unangenehm doppelt.

Zivilrechtlich kommt es auf Paragraf 28 des Versicherungsvertragsgesetzes an. Ob der Versicherer bei einer Obliegenheitsverletzung leistungsfrei wird, richtet sich nach Absatz 2 und den Vertragsbedingungen. Absatz 3 lässt den Anspruch normalerweise bestehen, wenn die Verletzung folgenlos geblieben ist, nimmt davon aber die arglistige Verletzung ausdrücklich aus. Wer also Gegenstände erfindet oder Werte künstlich hochsetzt, kann sich hinterher nicht darauf berufen, dass es am Ergebnis nichts geändert hätte. Strafrechtlich kommt der Betrugstatbestand des Paragrafen 263 des Strafgesetzbuchs in Betracht.

Schreib auf, was du weißt, schätze offen, was du nicht weißt, und was du gerade gar nicht einordnen kannst, meldest du als Nachtrag, sobald es dir wieder einfällt. Eine ehrliche Liste mit drei ausgewiesenen Schätzungen ist stärker als eine glatte Liste, an der jemand zu zweifeln beginnt.

Termine und Reihenfolge

  1. Polizei rufen, nichts anfassen, bis die Spurensicherung da war.
  2. Anzeige erstatten und das Aktenzeichen notieren.
  3. Versicherer informieren, unverzüglich, wie es Paragraf 30 des Versicherungsvertragsgesetzes verlangt. Diese Vorschrift ist nicht halbzwingend, dein Vertrag kann Frist und Form also näher regeln.
  4. Stehlgutliste ausfüllen und bei beiden Stellen einreichen.
  5. Nachträge schicken, wenn dir etwas einfällt. Das ist normal, gerade in den ersten Tagen fällt kaum jemandem alles ein.

Zum letzten Punkt lohnt ein Blick ins Gesetz. Paragraf 28 Absatz 4 des Versicherungsvertragsgesetzes verlangt, dass der Versicherer dich durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolge hingewiesen hat, bevor er sich auf die Verletzung einer Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit nach dem Schadensfall berufen kann. Der Bundesgerichtshof hat genau daran einen Fall entschieden, in dem die Stehlgutliste erst Monate später bei der Polizei ankam (Urteil vom 17. September 2008, Aktenzeichen IV ZR 317/05). Das ist kein Freibrief. Reiche die Liste zügig bei beiden Stellen ein.

Sperren, was gesperrt werden muss

Vor der Liste kommt ein Schritt, den man in den ersten Stunden leicht vergisst: Was gestohlen wurde, muss teilweise sofort gesperrt werden. Bankkarten und Kreditkarten über den Sperr-Notruf 116 116 oder die Bank, das Mobiltelefon über den Mobilfunkanbieter, dazu Passwörter der Konten, die auf einem gestohlenen Gerät angemeldet waren. Sind Schlüssel weg, geht es um den Schließzylinder: Bei einer Mietwohnung gehört das umgehend dem Vermieter gemeldet, denn er entscheidet über den Austausch der Schließanlage. Ausweise und Pass meldest du bei der Anzeige gleich mit.

So reichst du die Liste ein

Bei der Polizei gibst du die Liste unter dem Aktenzeichen ab. Viele Dienststellen nehmen sie per E-Mail entgegen, manche stellen ein eigenes Formular bereit; frag bei der Anzeige danach, dann sparst du dir den zweiten Weg. Beim Versicherer reicht meist die Fassung als PDF oder Tabelle über das Kundenportal oder per E-Mail. In welcher Form er sie erwartet, steht in deinen Versicherungsbedingungen oder in der Eingangsbestätigung zu deiner Schadenmeldung. Bewahre in beiden Fällen eine Kopie mit Datum auf.

Die Liste, die schon fertig ist

Ein Teil der Felder lässt sich lange vor einem Einbruch ausfüllen: Bezeichnung, Seriennummer, Kaufdatum, Preis und Beleg. Danach fehlen im Ernstfall nur noch die aktuellen Werte und die Merkmale, und beides lässt sich in Ruhe ergänzen.

Genau dafür ist Hausschatz gebaut: Bezeichnung, Seriennummer, Kaufdatum und Wert je Gegenstand, dazu Fotos, der abfotografierte Beleg und ein Notizfeld für Merkmale wie Gravuren oder Kratzer. Export als PDF, wenn eine Aufstellung gebraucht wird. Alles bleibt dabei auf dem Gerät, ohne Konto und ohne Cloud. Lade dir die Vorlage jetzt herunter, und leg die App dazu, damit du sie im Ernstfall nicht aus dem Gedächtnis füllen musst.

Häufige Fragen

Was ist eine Stehlgutliste?

Eine Stehlgutliste ist die Aufstellung aller Gegenstände, die bei einem Einbruch oder Diebstahl entwendet oder beschädigt wurden, je Gegenstand so genau beschrieben wie möglich. Sie wird in der Regel bei der Polizei und beim Versicherer eingereicht: Die Polizei nutzt sie für die Sachfahndung, der Versicherer für die Prüfung des Schadens. Welche Form dein Versicherer verlangt, steht in deinen Versicherungsbedingungen.

Was gehört in eine Stehlgutliste?

Je Gegenstand: die Bezeichnung, Hersteller und Typ, unverwechselbare Merkmale wie Gravuren oder Kratzer, die Individualnummer wie Seriennummer, IMEI oder Rahmennummer, Händler und Kaufdatum, den heutigen Neupreis, den geschätzten Zeitwert und ob ein Beleg vorliegt. Dazu die Kopfangaben: Tatzeit, Aktenzeichen der Polizei, deine Kontaktdaten und die Versicherungsnummer.

Wie schnell muss ich die Stehlgutliste einreichen?

Das Gesetz nennt keine Tagesfrist. Paragraf 30 des Versicherungsvertragsgesetzes verlangt, den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, also ohne schuldhaftes Zögern. Wie schnell die Liste selbst folgen muss, ergibt sich aus deinen Versicherungsbedingungen. Bei der Polizei gilt: je früher, desto größer die Chance, dass die Fahndung greift.

Wie ermittle ich den Zeitwert eines gestohlenen Gegenstands?

Über aktuelle Gebrauchtpreise für dasselbe oder ein vergleichbares Modell. Ein Beispiel: Eine Systemkamera, 2019 für 899 Euro gekauft, kostet als vergleichbares Nachfolgemodell heute neu 749 Euro, gebraucht wird sie aktuell zwischen 280 und 340 Euro angeboten. In die Liste kommen dann 749 Euro als Neupreis und rund 300 Euro als geschätzter Zeitwert, gekennzeichnet als Schätzung. Welcher Wert am Ende angesetzt wird, ergibt sich aus deinen Versicherungsbedingungen.

Was mache ich, wenn ich keine Belege mehr habe?

Belege lassen sich fast immer ersetzen: Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung, Bestellhistorie im Kundenkonto, alte Fotos aus der Wohnung, Verpackung oder Garantiekarte. Wo nichts davon bleibt, schätzt du und kennzeichnest die Angabe als Schätzung. Eine offen ausgewiesene Schätzung ist unproblematisch, eine bewusst zu hohe Angabe nicht. Welche Nachweise dein Versicherer im Einzelnen verlangt, steht in deinen Versicherungsbedingungen.

Welche Angabe hilft der Polizei am meisten?

Die Individualnummer. Seriennummer, IMEI oder Rahmennummer machen aus einem Gerät genau dein Gerät und ermöglichen den Abgleich in der Sachfahndung, wenn es später auftaucht. Die Polizeidirektion Lüneburg nennt sie ausdrücklich als äußerst bedeutend. Ohne sie bleibt die Beschreibung austauschbar, eine Anzeige ist aber auch dann möglich.

Was passiert, wenn ich zu hohe Werte angebe?

Wer bei der Schadensregulierung arglistig täuscht, riskiert die Leistung. Ob der Versicherer frei wird, richtet sich nach Paragraf 28 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und deinen Versicherungsbedingungen; Absatz 3 nimmt die arglistige Verletzung ausdrücklich von der Möglichkeit aus, sich auf die Folgenlosigkeit zu berufen. Dazu kann der Betrugstatbestand des Paragrafen 263 des Strafgesetzbuchs erfüllt sein. Ehrlich schätzen und die Schätzung kennzeichnen ist der sichere Weg.

Muss ich die Liste auch bei der Polizei einreichen?

In der Regel ja, sie ist die Grundlage der Sachfahndung. Wenn der Versicherer sich später auf eine verspätete Einreichung berufen will, verlangt Paragraf 28 Absatz 4 des Versicherungsvertragsgesetzes allerdings, dass er zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Darauf verlassen sollte man sich nicht, sondern die Liste zügig bei beiden Stellen einreichen.